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Rechte der Bewohner

Das Alters- und Pflegeheim St. Martin anerkennt die individuellen Rechte der Heimbewohner, wie diese in den gängigen Grundlagen der Gesellschaft für Gerontologie und der CURAVIA empfohlen werden.

Das Heim vermittelt seinem Personal auf allen Stufen die Kenntnisse im Bereich der Bewohnerrechte.

Die Bewohner sowie deren Angehörigen haben ein Recht auf Würde und Achtung:

  • Die Beziehungen zwischen Bewohnern sowie Bezugspersonen bestehen aus Akzeptanz und Ehrlichkeit
  • Bewohner mit unterschiedlichsten Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Krankheitsbildern haben die gleichen Anrechte auf Wertschätzung und auf optimale Lebensqualität.
  • Zur Würde der Bewohner gehört auch die Respektierung des Privatbereiches und der Intimsphäre.
  • Die Bewohner können selbstverständlich ihre Bürgerrechte weiter ausüben.

Wir anerkennen das Recht jedes Menschen im Heim auf grösstmögliche Selbstbestimmung:

  • Jeder Mensch im Heim hat Gelegenheit, seine Wünsche und Ziele zu äussern und diese Ziele durch eigenes Handeln wie auch durch Hilfestellung anderer Menschen zu erreichen. Konflikte zwischen sich widersprechenden zielen werden durch Gespräche einer für alle Seiten annehmbaren und transparenten Lösungen zugeführt.
  • Bewohner werden bei Entscheidungen, die sie betreffen, beigezogen.
  • Das Recht auf Selbstbestimmung endet dort, wo das Recht auf Freiheit anderer Menschen im heim oder ausserhalb des heims eingeschränkt würde. Um widerstreitende Interessen vereinen zu können wird die Fähigkeit, gute Beziehungen zu unterhalten und gemeinsame Probleme partnerschaftlich zu lösen gefördert.
  • Bewohner werden unterstützt, ihre bisherigen Lebensgewohnheiten weiterzuführen.
  • Das Recht auf Kündigung ist vertraglich geregelt.
  • Bewohner haben das Recht, Dienstleistungen, Behandlungen und Medikationen abzulehnen, nachdem sie über die Konsequenzen informiert worden sind. Bei Verständnisproblemen können sie jederzeit Entscheidungshelfer beiziehen. (Bewohner-Verfügung)

Jeder Mensch im Heim hat das Recht auf ausführliche, verständliche und rechtzeitige Information über alles, was ihn betrifft.

  • Bewohner und Bezugspersonen werden über alle Vorkommnisse, die sie betreffen, rechtzeitig informiert. Das betrifft rechtzeitige und verständliche Information über finanzielle Fragen wie die Änderung von Tarifen oder Pflegestufen, über Extraleistungen und über einschränkende Massnahmen.
  • Bewohner werden auf die Konsequenzen ihres Verhaltens, das den Empfehlungen im Heim widerspricht, hingewiesen.
  • Jeder Bewohner oder deren Vertreter kennt die Zuständigkeiten der für sie wichtigen Personen im Heim.
  • Die Bewohner wissen auf welchen Wege sie sich beschweren könne.

Alle Menschen im Heim haben ein Recht auf Gleichbehandlung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben im Heim frei von Diskriminierungen jeder Art ist.

  • Bewohner mit geringeren finanziellen Möglichkeiten erfahren in gleicher Weise Betreuung und Pflege, wie Personen in guten materiellen Verhältnissen.
  • Das Recht auf Gleichbehandlung schliesst den individualisierenden Umgang mit jedem Bewohner nicht aus.

Wir setzen uns für die Sicherheit für alle im Heim ein.

  • Alle Bewohner werden durch entsprechende Vorkehrungen vor körperlichem Schaden geschützt.
  • Der Datenschutz und das Bedürfnis der Menschen im Heim nach vertraulicher Behandlung ihrer Angelegenheiten werden geachtet.
  • Abhängigkeitsverhältnisse werden nicht ausgenützt.
  • Kein Mensch im Heim muss mit seelische, körperlicher oder geistiger Misshandlung rechnen.
  • Wenn die Sicherheitsbedürfnisse eines Bewohners mit anderen Zielsetzungen in Konflikt stehen, ist mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen und eine Lösung anzustreben, wobei der Wille dieser Person bzw. ihr mutmasslicher Wille massgebend ist.
  • Wenn sich das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Selbstbestimmung widersprechen, können nach Absprache zwischen den Beteiligten die Bewohner grössere begründete Risiken eingehen.

Bewohner haben ein Recht auf qualifizierte Dienstleistungen.

  • Wir streben an, die im Heim angebotenen Dienstleistungen auf einem höchstmöglichen Niveau anzubieten.
  • Die Gestaltung und die Einrichtung des Heimes entsprechen den Anforderungen, die der körperliche, seelische und geistige Zustand der Bewohner stellt.
  • Die medizinische und pflegerische Betreuung wird garantiert.

Das Heim bietet ein Recht auf Wachstum der Persönlichkeit.

  • Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Menschen im Heim weiterentwickeln können.
  • Die Lebensbedingungen im Heim sind so gestaltet, dass für die Bewohner eine förderliche Entwicklung, hinsichtlich seiner körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Interessen, erfolgen kann.
  • Die Auseinandersetzung mit der Verminderung von Fähigkeiten und mit dem eigenen Sterben wird gefördert.
  • Wenn der eigene Tod nicht mehr fern liegt, wird die Form des Lebens ermöglicht, die den Wünschen der betroffenen Personen möglichst weit entspricht. Oft kann das bedeuten, keine lebensverlängernden Massnahmen, sondern ein möglichst begleitetes, angst- und schmerzfreies Hinübergehen in den Tod anzustreben.

Wir setzen uns für das Recht auf Ansehen der Menschen in unserem Heim ein und dass alle Menschen im Heim in der Gesellschaft geachtet und ernst genommen werden.